Zahlungsmittel, Geldeswert usw. sind:
- Bargeld, Einlagebücher ohne Klausel (s. Tabelle Grenzwerte max. Entschädigungsleistungen)
- Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, echte Perlen
- Uhren, bei denen der Schmuckwert den Gebrauchswert übersteigt
- Münz- und Briefmarkensammlungen
- Wertpapiere mit und ohne amtlichem Kurs, Kupons, Schecks und Wechsel
- Kreditkarten, Bankomatkarten, Sparkontokarten (für diese Sachen sind im Rahmen des jeweiligen Grenzbetrages nur die Kosten für das notwendige Aufgebotsverfahren und die Sperre versichert)
- zum privaten Gebrauch bzw. Verbrauch durch die versicherten Personen
einbruchsopfer.at Tipp: Bitte beachten Sie, dass die maximalen Höchstentschädigungen bei den meisten Versicherung abhängig sind:
- vom Verwahrungsort (freiliegend, in Möbelstücken bzw. Sicherheitsbehältnissen ohne Panzerung oder ohne Einstufung nach EN-Norm und Widerstandsklassen und Sicherheitsbehältnissen mit EN Einstufung)
- Bargeld anders limitiert ist als Schmuck, Uhren, Münz- Briefmarkensammlungen
siehe dazu Tabelle Gegenüberstellung Versicherungsleistungen für Bargeld, Schmuck usw.
